Allgemeine Geschäftsbedingungen - Schulungen
Wir weisen darauf hin, dass wir verpflichtet sind, Forderungen nach 30-tägiger Überfälligkeit an unsere Kreditversicherung zu melden und nach 90-tägiger Überfälligkeit ein Inkassoverfahren in Auftrag zu geben.
Diese Schulung erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese können Sie hier (bitte klicken) einsehen.
Bei Stornierungen bzw. Terminverschiebungen, die nicht durch Precitec verschuldet wurden, werden Ihnen folgende Aufwandskosten in Rechnung gestellt:
- > 2 Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin fallen für Sie keine Kosten an.
- < 2 Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin berechnen wir Ihnen 25% der Auftragssumme inkl. Reisekosten.
- < 1 Woche vor dem vereinbarten Schulungstermin berechnen wir Ihnen 50% der Auftragssumme inkl. Reisekosten.
Im Falle einer nicht stattgefunden Schulung, die nicht durch Precitec verursacht wurde, berechnen wir Ihnen 100% der Auftragssumme inkl. Reisekosten.